Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Landgericht Magdeburg

RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
08.09.201936 Mal gelesen
Patientenanwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor LG Magdeburg: Verspätete Diagnose eines Pankreaskopf Karzinoms, 20.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 516/18

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Kläger litt unter anhaltenden Oberbauchschmerzen und begab sich zunächst in die Behandlung seines Hausarztes. Dieser verwies ihn in die Einrichtung der Beklagten, wo Untersuchungen vorgenommen wurden, jedoch eine Erkrankung der Bauchspeicheldrüse nicht erkannt wurde. Da die Beschwerden anhielten, begab sich der Patient in eine andere Klinik, wo sodann ein Tumor im Pankreaskopf diagnostiziert wurde.

Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall rechtlich hinterfragt und dabei auf das vorgerichtlich vorgenommene Schlichtungsverfahren vor der Gutachterkommission der Norddeutschen Ärztekammern (Az.: 1094/15) Bezug genommen. Im Ergebnis schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 20.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei Befunderhebungsfehlern handelt es sich in der Regel um grobe Behandlungsfehler, d.h. Fehler die nicht nachvollziehbar sind. In solchen Fällen tritt eine Beweislastumkehr zugunsten des betroffenen Patienten ein, der anderenfalls sowohl Fehler, als auch Kausalität für den Schaden regelmäßig nachweisen muss, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

 

Die Patientenanwälte Ciper & Coll. sind bundesweit tätig und bearbeiten jährlich zahlreiche Arzthaftungsmandate. Eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge ist auf der Kanzleihomepage aufgeführt.

Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.