Lendenwirbelsäulenoperation wurde ohne Notwendigkeit durchgeführt: 40.000 Euro Entschädigung für unsere Mandantin

Frau sitzt vornübergebeugt und entblösst ihren Rücken.
29.12.201835 Mal gelesen
Der Eingriff wurde ohne jegliche Indikation vorgenommen, die Klägerin wurde getäuscht, da keinerlei Wirbeldislokation vorlag. Dadurch wurden unserer Mandantin langwierige Schmerzen zugefügt.

Chronologie und Krankengeschichte:
Die Klägerin litt an erheblichen und persistenten Rückenschmerzen, woraufhin ihr von der Beklagten zu einer Versteifung des Segments L 4/5 angeraten wurde. Nach dem vollführten Eingriff hielten die Beschwerden der Klägerin indes an, eine Folgeoperation wurde notwendig und durchgeführt. 

Verfahren:
Das Landgericht Hildesheim hat zu dem Vorfall ein neurochirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt, das grobe Fehler der Behandlung durch die Beklagte konstatierte. Es bestand keine Indikation für den konkreten Eingriff, da kein Wirbelgleiten vorlag. Stattdessen litt die Klägerin unter einer degenerativen und segmentübergreifenden Wirbelsäulenerkrankung, die nicht erkannt wurde und die der langstreckigen Fusion von LWK 2-5 bedurft hätte. Hierdurch wäre der Patientin ein mehrjähriges Leidensintervall erspart worden. Die Parteien einigten sich daraufhin auf einen Vergleich in Höhe von 40.000,- Euro.

Anmerkungen:
Im Vorfeld einer derartigen Wirbelsäulenoperation bedarf es der genauen Klärung der Ursache. Unterbleibt eine solche Befunderhebung, findet eine risikoreiche Operation ins Blaue hinein statt. Der Eingriff war damit unnötig und nutzlos, stellen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.

Über uns:
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Anwaltskanzlei. Durch unsere Auslandsbüros in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung zu bieten. Als Mitgesellschafter der "Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind. Wir sind gerne für Sie da, Sie erreichen uns rund um die Uhr per E-Mail oder zu unseren Geschäftszeiten telefonisch.