Chronologie und Krankengeschichte:
Der Kläger unterzog sich einer Penisverlängerung. Dabei verwendete der Beklagte flüssiges Silikon. Dieses Material ist in Deutschland als Medizinprodukt nicht zugelassen, da es zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen kann. So war es auch in vorliegendem Fall. Das Injizieren von flüssigem Silikon verursachte massive und nachhaltige Schädigungen beim Kläger. Was im Detail alles bei einer Silikoninjizierung am und im Penis passiert, kann in etlichen Quellen online nachgelesen werden. Nicht nur ist die Prozedur extrem schmerzhaft, auch können abnormale Schwellungen entstehen, die den Penis signifikant entstellen und für jegliche Funktion untauglich machen.
Das Verfahren vor Gericht:
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Im Ergebnis stimmte es sodann den Vorwürfen der Klageschrift zu und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Eurobereich zu. Ferner stellte es fest, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung resultierenden weiteren Schäden zu ersetzen. Auch die zukünftigen, nicht vorhersehbaren Schadenpositionen sind mit abgesichert.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Um auf dem deutschen Markt ein Medizinprodukt zulassen zu können, ist ein langjähriges umfangreiches Zulassungsverfahren erforderlich. Ohne die Genehmigung der zuständigen Behörde darf ein Produkt daher nicht verwendet werden. Diese Konstellation lag hier vor und führte zu der Verurteilung des Beklagten, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM. Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM fügt hinzu, dass es begrüßenswert gewesen wäre, wenn vor der gerichtlichen Inanspruchnahme eine Einigung erfolgt wäre. An solchen und vielen anderen Fällen ist die Gesellschaft schuld, die Frauen und Männern eine Ästhetik vorschreibt, die meist unrealistisch und unerreichbar ist, da einem Schönheitsideal nachgeeifert wird, welches nicht existiert.