Fehlgeschlagene Arthroskopie nach Hinterhorn Basisriss des Außenmeniskus, LG Memmingen

Ärztin mit Mundschutz prüft Gewebeprobe
07.11.201841 Mal gelesen
Die Klägerin erlitt durch einen Treppensturz im April 2016 einen Riss im rechten Außenmeniskus mit VKB-Ruptur. Die Beklagte nahm daraufhin eine Arthroskopie vor, und in der Folge eine Steroid-Therapie, die jedoch zu weiteren gesundheitlichen Problemen und Bewegungseinschränkungen führte.

Chronologie:
Die Klägerin erlitt durch einen Treppensturz im April 2016 einen Riss im rechten Außenmeniskus mit VKB-Ruptur. Die Beklagte nahm daraufhin eine Arthroskopie vor, und in der Folge eine Steroid-Therapie, die jedoch zu weiteren gesundheitlichen Problemen und Bewegungseinschränkungen führte. Anlässlich einer Kontrolluntersuchung zeigten sich diffuse fleckige Knochenmarksödeme, die mit einem CRPS vereinbar sind. Auch heute noch leidet die Klägerin unter starken Schmerzen und ist in physiotherapeutischer Behandlung.

Verfahren:
Das Landgericht Memmingen hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses stellte im Ergebnis zwar keinen Behandlungsfehler an sich fest, das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Klägerin wohl in Bezug auf die Eingriffserweiterung nicht hinreichend aufgeklärt worden ist. Die Parteien haben sodann einen Vergleich geschlossen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Oftmals erzielt ein geschädigter Patient in einem Arzthaftungsprozess einen Erfolg, der nicht auf einem Behandlungsfehler an sich beruht. Das ist dann der Fall, wenn die Prozessvertreter neben dem Vorwurf eines ärztlichen Fehlers auch die Aufklärungsrüge erheben und ein befasstes Gericht zu der Auffassung gelangt, die von Medizinerseite vorgenommene Aufklärung sei nicht im ausreichenden Maße erfolgt. Für Aufklärungsmängel ist die Behandlerseite beweispflichtig, stellen Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.

Über die Kanzlei:
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige
Kanzlei. Durch unsere Auslandsbüros in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der "Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.