Landgericht Berlin: Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Facelifting-Operation mit Nervschädigung nach Mammaaugmentation, LG Berlin, Az: 26 O 209/08
Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich beim Beklagten umfangreicher kosmetischer Eingriffe, wobei es zu Komplikationen kam. Es wurden Nerven irreversibel geschädigt, es trat u.a. eine Facialisparese ein, auch heute noch leidet die Patientin erheblich unter den Folgen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit umfangreich fachmedizinisch würdigen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, dass der Eingriff des Beklagten rechtswidrig gewesen sei, weil die Klägerin nicht über die Risiken hinreichend aufgeklärt worden war. Da der Beklagte nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war, verurteilte das Gericht diesen sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und stellte fest, dass auch sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen seien. Die Ansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Bei kosmetischen Eingriffen bestehen für den Arzt erhebliche Aufklärungspflichten. Klärt er den Patienten vor dem Eingriff nicht entsprechend umfassen auf, liegt ein ärztliches Versäumnis vor, das wie hier zu Schmerzensgeld und Schadenersatz führen kann, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Aus Kostengründen weichen viele Patienten auch ins Ausland aus, um sich dort einer Schönheitsoperation zu unterziehen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Problematisch wird es aber dann, wenn es infolge der Behandlung zu Komplikationen kommt. Der Patient muss dann in einem fremden Land mit den dort geltenden Rechtsgrundlagen um seine Rechte kämpfen. Er benötigt hierfür sicherlich anwaltliche Unterstützung vor Ort. Einen entsprechenden spezialisierten Anwalt vor Ort zu finden, ist nicht immer einfach. Ein Patient sollte sich also möglichst gut überlegen, ob er sich im Ausland behandeln lassen will und das sodann eintretende Risiko in Kauf nimmt.