Arzthaftungsrecht , Patientenrecht, Medizinrecht: Erneuter Prozesserfolg für Patientenanwälte Ciper & Coll. vor Landgerichten Saarbrücken und Berlin

Arzthaftung Behandlungsfehler
07.06.2018 20 Mal gelesen
Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, bundesweit, weiter auf Erfolgskurs vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Saarbrücken.

Landgericht Berlin: Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Facelifting-Operation mit Nervschädigung nach Mammaaugmentation, LG Berlin, Az: 26 O 209/08

 

Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich beim Beklagten umfangreicher kosmetischer Eingriffe, wobei es zu Komplikationen kam. Es wurden Nerven irreversibel geschädigt, es trat u.a. eine Facialisparese ein, auch heute noch leidet die Patientin erheblich unter den Folgen.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit umfangreich fachmedizinisch würdigen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, dass der Eingriff des Beklagten rechtswidrig gewesen sei, weil die Klägerin nicht über die Risiken hinreichend aufgeklärt worden war. Da der Beklagte nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war, verurteilte das Gericht diesen sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und stellte fest, dass auch sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen seien. Die Ansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Bei kosmetischen Eingriffen bestehen für den Arzt erhebliche Aufklärungspflichten. Klärt er den Patienten vor dem Eingriff nicht entsprechend umfassen auf, liegt ein ärztliches Versäumnis vor, das wie hier zu Schmerzensgeld und Schadenersatz führen kann, stellt Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

 

Landgericht Saarbrücken: Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Hallux-Valgus-Operation, LG Saarbrücken, Az. 16 O 123/11

 

Chronologie:
Die Klägerin suchte in 2010 aufgrund von Schmerzen im rechten Fuss die Praxis der Beklagten auf. Hier nahm man eine Hallux-Valgus-Operation vor. In der Folge litt die Klägerin unter verstärkten Schmerzen und erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen. Auch heute ist sie noch in ihrer Gesundheit stark beeinträchtigt.

Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Parteien noch vor Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zu einem Vergleich angeraten. Hierauf liessen sich beide auch ein. Die Verfahrensdauer konnte damit drastisch reduziert werden. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Vergleichsvorschläge der Gerichte im Vorfelde der Einholung eines medizinischen Gutachtens sind in Arzthaftungsprozessen eher selten. Liegen die Tatsachen jedoch auf der Hand, so wie vorliegend, bietet sich eine derart pragmatische Lösung des Rechtsstreits an, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.