Ärztlicher Behandlungsfehler

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kämpft für Sie
03.05.201830 Mal gelesen
Ein ärztlicher Behandlungsfehler gefährdet die Gesundheit des Patienten. Deshalb ist es wichtig, dass Ärzte ihre Patienten vor einer Operation über etwaige Risiken aufklären.

Aufklärungspflichten des Arztes

Ein ärztlicher Behandlungsfehler gefährdet die Gesundheit des Patienten. Deshalb ist es wichtig, dass Ärzte ihre Patienten vor einer Operation über etwaige Risiken aufklären. Dr. Rauhaus ist Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht. Er klärt Mandanten über die rechtliche Situation auf. Ärzte sind gemäß § 630e BGB dazu verpflichtet, ihre Patienten vor der Abgabe einer Einwilligung zu der geplanten ärztlichen Behandlung über alle wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Risiken, Erfolgsaussichten und die Notwendigkeit der medizinischen Maßnahme.

Inhalt einer Patientenaufklärung

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kennt Dr. Rauhaus die gängigen Regelungen. Eine Aufklärung durch den Arzt muss mündlich und in einer nachvollziehbaren und verständlichen Form erfolgen. Wenn Sprachbarrieren vorliegen, ist im Zweifelsfall ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Zwischen der Aufklärung und der Behandlung muss eine Bedenkzeit für den Patienten liegen. Ein sofortiger Eingriff ist nur erlaubt, wenn es sich um einen Notfall handelt oder der Patienten auf seine Bedenkzeit verzichtet. Wenn keine Einwilligung vorliegt, muss die Einwilligung von einem Berechtigten, welcher ggf. durch eine Patientenverfügung bevollmächtigt worden ist, abgegeben werden. Eine Behandlung ohne Einwilligung begründet eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung. Ärzte müssen die Aufklärung und Einwilligung gemäß § 630f BGB daher dokumentieren.

Ärztlicher Behandlungsfehler: Fehlende Dokumentation

Ein ärztlicher Behandlungsfehler lässt sich nicht allein anhand einer fehlenden Dokumentation nachweisen. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung VI ZR 143/13 festgestellt, dass eine fehlende Dokumentation nicht zu einer Schuldvermutung führt. Ärzten ist es aufgrund der Vielzahl an Patienten nicht möglich, sich an jedes Gespräch zu erinnern. Bei einem gewissenhaften Aufklärungsgespräch werden dem Patienten normalerweise alle notwendigen Informationen mitgeteilt. Der Aufklärungsbogen an sich ist ein Indiz dafür, dass das Gespräch in einem ausreichenden Umfang statgefunden hat.. Dr. Rauhaus weiss als Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler manchmal schwer nachzuweisen ist. Denn Ärzte erhalten einen recht großen Vertrauensvorschuss.

 

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