MDS-Statistik: Ärztliche Behandlungsfehler sind die Ausnahme

Arzt & Anwalt gemeinsam in einer Partnerschaftsgesellschaft
13.06.201719 Mal gelesen
Statistik zeigt: Ärztliche Behandlungsfehler sind die Ausnahme und die Tendenz ist rückläufig.

Wer sich in die Hände eines Arztes begibt, erwartet die bestmögliche Behandlung. Die Verantwortung der Ärzte ist hoch und ein Behandlungsfehler kann fatale Folgen haben. Jörg Treppner, Fachberater für das Gesundheitswesen und Partner der Kanzlei AJT empfiehlt dennoch eine Versachlichung der Diskussion um Behandlungsfehler: "Da Behandlungsfehler gravierende Folgen haben können, wird das Thema sehr emotional begleitet. Es gilt aber festzustellen, dass Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland zu einem ganz großen Teil hervorragende Arbeit leisten und Behandlungsfehler die absolute Ausnahme und nicht die Regel sind."

Die aktuelle Statistik des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) belegt diese Einschätzung und zeigt eine erfreuliche Entwicklung. Demnach gab es im Jahr 2016 insgesamt 3564 bestätigte Behandlungsfehler, davon 2585 im Krankenhaus. 2015 waren es noch 4064 Fälle gewesen.

Treppner: "Auf den ersten Blick mag diese Zahl immer noch hoch sein. Sie relativiert sich allerdings deutlich, wenn man bedenkt, dass Jahr für Jahr in deutschen Krankenhäusern fast 40 Millionen Fälle behandelt werden. Dann liegt die Fehlerquote nur noch im Promille-Bereich, nämlich unter 0,01 Prozent."

Die Statistik bestätigt also, dass Ärzte und Krankenhäuser gute Leistungen erbringen. Dennoch ist die Zahl der Schadensersatzforderungen von Patienten wegen vermeintlicher Behandlungsfehler in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Kanzlei AJT hat daher neben der steuerlichen Fachberatung für Heilberufe den Fachanwaltsbereich für Medizinrecht erschlossen. So bleibt die Steuer- und Rechtsberatung der Heilberufe in einer Hand.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/medizinrecht