Mobbing am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht Kündigung
15.09.20061281 Mal gelesen
Mobbing am Arbeitsplatz: Nicht nur ein Problem für Arbeitnehmer!
 
 
Begriff:
Nicht jeder Konflikt stellt eine Mobbing-Situation dar. Voraussetzung einer solchen ist, dass die Konfliktsituation systematisch über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird, mit dem Ziel, die betroffene Person auszugrenzen. Veranlasser können eine oder mehreren Personen sein, Arbeitskollegen, Vorgesetzte oder sogar der Arbeitgeber selbst.
 
Folgende Handlungen können zum Beispiel als Mobbing-Handlungen bezeichnet werden, wenn die vorbenannten Voraussetzungen vorliegen:
 
-          Anschreien, Beschimpfen (unter vier Augen oder vor anderen)
-          die Person nicht zu Wort kommen lassen
-          Ignorieren
-          Gerüchte verbreiten
-          verbale Belästigung
-          keine Arbeit zuteilen
-          beleidigende Äußerungen
-          ständige Kritik
 
 
Auswirkungen für Betroffene und Arbeitgeber:
Die Betroffenen reagieren unterschiedlich auf die Konfliktsituationen. Manche ziehen sich zurück, leiden und wirken bedrückt. Andere hingegen sind verärgert, aggressiv oder werden misstrauisch. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen können daraus resultieren bis hin zur Unfähigkeit, am Arbeitsleben weiterhin teilzunehmen.
 
Für Arbeitgeber kann dies zu hohen finanziellen Belastungen führen (Fehlzeiten wegen Krankheit, Fluktuation, Schlecht-, Minderleistung, Arbeitsunfälle).
 
 
Handlungsmöglichkeiten:
Arbeitgeber sollten schon aus wirtschaftlichen Gründen versuchen, die Konflikte, die an sie herangetragen werden, durch sachliche Gespräche mit den Kontrahenten zu lösen. Hierzu sind sie auch im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet. Gegebenenfalls können Arbeitgeber auch externe Vermittler eingeschalten. Sollte dies nicht helfen oder möglich sein, so stehen den Arbeitgebern weitere Instrumente zur Verfügung. Je nach den Umständen des Einzelfalles können sie die Störer ermahnen, abmahnen, versetzen oder auch kündigen.
 
Die Betroffenen können sich zur Klärung an Vertrauenspersonen, den Betriebsrat bzw. an ihren Arbeitgeber wenden. Sollte dies nicht helfen, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung (Unterlassungs-, Schadenersatzklagen).
 
Die Vorgehensweise muss gut durchdacht werden. Das Arbeitsverhältnis wird durch Gespräche bzw.  Gerichtsprozesse nicht stets gefördert/verbessert. Insoweit sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Vorfälle tatsächlich eine Mobbing-Situation darstellen und welches Vorgehen sinnvoll ist. Zu berücksichtigen ist ferner die Darlegungs- und Beweislast der Betroffenen. Diese müssen konkret darlegen und beweisen, dass die behaupteten Konfliktsituationen tatsächlich stattgefunden haben. Hilfreich kann dazu das Führen eines Tagebuchs sein, in dem die einzelnen Vorkommnisse detailliert aufgeführt werden sollten (Vorfall, Datum, Zeit, wer beteiligt war, ob Zeugen anwesend waren, usw.).
 
 
Helen Althoff
 
Die vorstehenden Angaben stellen keine Rechtsberatung dar, sondern haben lediglich einen allgemeinen Informationscharakter. Eine Haftung wird ausgeschlossen.