Kündigungsschutzklage: Kündigung wegen gefälschtem Impfpass - Was tun?

Kündigung wegen gefälschtem Impfpass - Was muss ich tun?
30.04.202235 Mal gelesen
Verwender eines gefälschten Impfausweises drohen fristlose Kündigungen vom Arbeitgeber und weitere Geldstrafen und Freiheitsstrafen - Was tun bei Kündigung?

Hilft eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses?

Seit einer Gesetzesänderung am 24.11.2021 ist die Verwendung eines gefälschten Impfpasses oder anderer gefälschter Gesundheitszeugnisse entsprechend § 279 StGB unter Strafe gestellt. Dabei kann es entweder zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr kommen, solange die Tat nicht nach anderen Vorschriften des gleichen Abschnitts im StGB schwerer bestraft wird. 

Ferner gefährden Arbeitnehmer, die einen gefälschten Impfpass verwenden, ihren Arbeitsplatz. Durch die Verwendung gefälschter Gesundheitszeugnisse wird zum einen eine Straftat begangen und zum anderen der Arbeitgeber getäuscht. Wenn der Arbeitgeber von dem gefälschten Gesundheitszeugnis Kenntnis erlangt, kann eine fristlose Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers gerechtfertigt sein.

 

Fristlose Kündigung von Arbeitnehmern bei der Verwendung von gefälschtem Impfpassen

Die Verwendung eines gefälschten Impfpasses stellt eine Straftat gem. § 279 StGB dar. Erfährt ein Arbeitgeber, dass einer seiner Arbeitnehmer einen gefälschten Impfpass verwendet, kann er diesen fristlos nach § 626 BGB kündigen. Die vom Arbeitnehmer begangene Straftat stellt dabei stets einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar. Eine aus diesem Grund ausgesprochene fristlose Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam. 

 

In der Regel könnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ordentlich kündigen. Ist dies der Fall, wird eine vorherige Abmahnung aufgrund der Begehung einer Straftat nicht erforderlich sein.

 

Dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, ist naheliegender, da der Arbeitnehmer durch die Nutzung des gefälschten Impfpasses eine Straftat begeht, die zulasten des Arbeitgebers geht. Überdies wird der Arbeitgeber unwissend dazu gebracht, gegen behördliche Corona-Vorgaben zu verstoßen, indem jener Personen beschäftigt, die entsprechend der behördlichen Auflagen dort nicht arbeiten dürfen. Zum einen verliert der Arbeitgeber damit das Vertrauen in seine Arbeitnehmer, zumal dadurch auch andere Mitarbeiter und Kunden gefährdet werden, zum anderen könnte der Arbeitgeber durch den Verstoß der behördlichen Regelungen mit Strafen belastet werden.

 

Kündigungsschutzklage: Kündigung wegen gefälschtem Impfpass

Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich die Wirksamkeit der Kündigung vor einem Arbeitsgericht gerichtlich überprüfen. Hierbei trägt der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Beweislast, d. h. der Arbeitgeber muss beweisen, dass es sich bei dem verwendeten Impfpass oder sonstigem Gesundheitszeugnis um eine Fälschung handelt. 

 

Eine weitere Möglichkeit des Arbeitgebers wäre es, gegenüber dem Arbeitnehmer eine fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Diese wird dann in Betracht gezogen, wenn ein wichtiger Grund vermutet wird, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, dem Arbeitgeber jedoch die entsprechenden Beweise dafür nicht vorliegen. Eine Verdachtskündigung unterliegt strengen Anforderungen und kann demnach nicht einfach ausgesprochen werden. Ein Arbeitnehmer kann folglich nicht sofort beim kleinsten Misstrauen gekündigt werden kann. 

 

Für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung bedarf es dem Vorliegen verschiedener objektiver Tatsachen wie unter anderem Zeit, Ort oder Tathandlung, die zu einem konkreten Verdacht gegen den Arbeitnehmer führen. Diese Tatsachen müssen vom Arbeitgeber genau benannt werden können, lediglich subjektive Vermutungen reichen nicht aus. Überdies muss anhand der Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat begangen hat. Letztlich muss der Arbeitgeber vor der Verdachtskündigung im Rahmen einer Anhörung alles tun, um mögliche Missverständnisse mit dem Arbeitnehmer aufzuklären. Mangelt es an einer solchen Anhörung, ist eine Verdachtskündigung von vornherein unwirksam.

 

Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber - Drei Wochen Frist beachten!

Arbeitnehmer, die bereits eine fristlose Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses erhalten haben oder sich ein Konflikt mit dem Arbeitgeber gerade aus diesem Grund anbahnt, sollten unverzüglich mit einem im Arbeitsrecht fachkundigen Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

 

Gemäß § 4 S. 1 KSchG muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei einem Arbeitsgericht geklagt werden um festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde. Wird diese Frist vom Arbeitnehmer versäumt, gilt die Kündigung durch den Arbeitgeber gem. § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema gefälschtem Impfausweis?

Bei jeder Kündigung handelt es sich um einen Einzelfall. Allgemeine Aussagen über die Wirksamkeit einer Kündigung oder Erfolg einer Kündigungsschutzklage können nicht von vornherein getätigt werden. Sollten Sie eine Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses erhalten haben oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung!

 

Quellen

https://www.focus.de/finanzen/recht/neue-regeln-im-dezember-kein-pardon-mehr-fristlose-kuendigungen-wegen-fake-Impfpassen_id_24506299.html

 

https://www.haustec.de/management/normen-recht/kuendigung-wegen-gefaelschter-corona-nachweise

 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verdachtskuendigung-zusaetzliche-anforderungen-beachten_76_422622.html#:~:text=Was Arbeitgeber bei einer Verdachtskündigung beachten müssen&text=Um einen dringenden Verdacht anzunehmen,entscheidet das Gericht im Einzelfall.

 

https://www.test.de/Arbeitslosengeld-ALG-1-Antrag-Hoehe-Bezugsdauer-Sperrzeiten-Rechner-5620672-0/#:~:text=Wer sein Arbeitsverhältnis selbst aufgibt,Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.

 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/kuendigung-und-strafen-wegen-gefaelschtem-impfpass

 

Bildquelle:

Foto in Anlehnung an Anna Shvets und Markus Winkler von Pexels