Hitzefrei im Büro – gibt es das?

Hitze im Büro – was ist mein Recht? Kanzlei Christopher Müller und Kollegen in Rastatt und Bühl
19.07.201979 Mal gelesen
Nicht bei jeder Temperatur müssen Arbeitnehmer im Büro schwitzen. Das deutsche Recht hat einige klare Grenzen gezogen. Ab 26° sollte der Arbeitgeber aktiv werden. Ab 30° muss er etwas tun und ab 35° darf das Büro nicht mehr benutzt werden. Allerdings gibt es einiges zu beachten!

Die Sommer werden immer heißer und hohe Temperaturen sind keine Seltenheit mehr in Deutschland. Bis zu welcher Temperatur müssen Arbeitnehmer nun im Büro schwitzen? Das deutsche Recht bietet hier einige klarer Antworten.

Recht auf Schutz vor Gefahren

Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter ein Recht darauf, dass er keiner Gefahr für seine Gesundheit oder sogar sein Leben ausgesetzt ist. Paragraf 618 Abs. 1 BGB sichert dieses Recht. Während das BGB noch einen sehr allgemeinen formulierten Schutz bietet, wird dieser durch die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert. Hier werden genaue Temperaturbereiche festgelegt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie Abhilfe bei Hitze geschaffen werden kann.

Welche Temperaturbereiche gibt es?

Zwischen 26° und 30° sollte der Arbeitgeber bereits Maßnahmen zur Kühlung ergreifen. Allerdings muss er dies in diesem Temperaturbereich noch nicht zwingend tun. Achten muss er aber auf jeden Fall auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie z. B. Schwangere, kranke Mitarbeiter oder ältere Arbeitnehmer.

Ab 30° ist der Chef verpflichtet, für Kühlung zu sorgen. Er hat dabei einen relativ großen Spielraum und kann verschiedene Maßnahmen nach seiner Wahl ergreifen.

Wenn die Innentemperatur 35° erreicht, ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Solange die Temperatur nicht wieder unter diese Marke fällt, darf in dem Raum nicht gearbeitet werden. Wie bei den vorherigen Temperaturangaben handelt es sich immer um die Innenraumtemperatur. Wie heiß es außen ist, spielt keine Rolle.

Was darf man als Arbeitnehmer?

Grundsätzlich sollten Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Chef reden, wenn die Temperaturen zu heiß werden. Da die Produktivität bei Hitze erheblich sinkt, müsste er eigentlich schon aus unternehmerischer Sicht ein hohes Interesse daran haben, für ein vernünftiges Klima zu sorgen.

Als Rechtsanwälte empfehlen wir Ihnen dringend, bei 35° Innenraumtemperatur nicht einfach ohne Rücksprache nach Hause zu gehen.  Dies kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Der Chef muss die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu ergreifen oder Ihnen einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.

Auch das Mitbringen eigener Ventilatoren oder Kühlgeräte sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Oft erfüllen diese Maschinen nicht die entsprechenden Sicherheitsvorschriften für den Einsatz im gewerblichen Bereich.

Alles Wichtige zur "Hitze im Büro" auch mit verschiedenen Urteilen zum Thema, finden Sie ausführlich in unserem Blog: Hitzefrei im Büro?

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Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
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