Kündigungsschutzklage des „Volkslehrers“ gescheitert - volksverhetzende Videos rechtfertigen Kündigung

Arbeitsrecht Kündigung
21.01.201936 Mal gelesen
Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Grundschullehrers, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, für zulässig erklärt. Der Pädagoge hatte auf seinem YouTube-Kanal Videos veröffentlich, in denen er eine „Überfremdung“ der „weißen Nationalstaaten“ in Europa kritisiert.

Lehrer für Sport und Musik macht Karriere auf YouTube

Für viel Aufsehen, und letztlich auch zur fristlosen Kündigung, hatte der YouTube Kanal eines Berliner Pädagogen gesorgt. Der 38-Jährige hatte in seinen Videos vor der "Überfremdung" Deutschlands gewarnt und zu Trauermärschen für die "Opfer" der Asylpolitik aufgerufen. In einigen der Videos kamen auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort. Dem Lehrer war daraufhin vorgeworfen worden, in Teilen seiner etwa 300 Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Diese lehnen den deutschen Staat ab und erkennen weder die Bundesrepublik, noch deren Behörden oder Gesetze an. Die Gruppierung wird bundesweit von dem Verfassungsschutz beobachtet. 

Mittlerweile hat der Kanal des "Volkslehrers" 59.000 Abonnenten. Anfang 2018, vor dem ersten Medienbericht, waren es noch rund 2.500 gewesen.

Grundschullehrer kein "Verschwörungstheoretiker"?

Nachdem die Videos bekannt wurden, hatte das Land Berlin den Lehrer zunächst aus dem Dienst verbannt, dann später fristlos gekündigt. Der Pädagoge ging dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vor und klagte auf Weiterbeschäftigung.

Nach Aussage seines Anwalts war der Lehrer an der Schule beliebt gewesen, die Videos von dessen Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr vermutet der Lehrer eine von der Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) angeschobene Medienkampagne gegen ihn. Ein "Verschwörungstheoretiker" sei sein Mandant aber nicht, ließ der Rechtsanwalt des Lehrers verlauten. Dies sah das Arbeitsgericht allerdings anders.

Dauerhaft ungeeignet für den Schuldienst

Die außerordentliche Kündigung sei im Ergebnis gerechtfertigt, da dem Pädagogen die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, so das Arbeitsgericht in Berlin in seinem Urteil vom 16.01.2019 (Az.: 60 Ca 7170/18).
Der Richter sprach dem Lehrer auch in Zukunft eine Orientierung an der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes ab. Es sei nicht anzunehmen, dass der Pädagoge sich künftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit erkläre, diese Grundsätze einzuhalten.
Nach Ansicht des Richters sei Ziel der Videos auf dem YouTube-Kanal gewesen, die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. "Dem müssen wir entschlossen entgegentreten" - so das Gericht.

Insgesamt sei die Einstellung des Lehrers unvereinbar mit seiner beruflichen Tätigkeit- daher sei auch eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt und die Kündigungsschutzklage erfolglos.  

Der selbsternannte "Volkslehrer" zeigte sich von der Entscheidung überrascht. Er denke auch über ein weiteres Vorgehen gegen seine Kündigung nach. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es könnte bei der Frage der Zulässigkeit der Kündigung also noch in eine nächste Runde gehen.

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