Mobiles Arbeiten: die beste Lösung für Arbeitnehmer und -geber?

Arbeitsrecht Kündigung
12.02.201864 Mal gelesen
Die heutige Arbeitswelt hat sich durch das Internet radikal gegenüber früheren Zeiten verändert. Einfach nur die Stunden abzuspulen erscheint vielerorts nicht mehr zeitgemäß. Wo es wichtiger ist unverzüglich auf eine zu erwartende Email zu antworten, zählt Verfügbarkeit unter Umständen mehr als...

Die heutige Arbeitswelt hat sich durch das Internet radikal gegenüber früheren Zeiten verändert. Einfach nur die Stunden abzuspulen erscheint vielerorts nicht mehr zeitgemäß. Wo es wichtiger ist unverzüglich auf eine zu erwartende Email zu antworten, zählt Verfügbarkeit unter Umständen mehr als hohes Arbeitspensum. Das wissen auch viele Unternehmen und versuchen deshalb durch flexible Arbeitszeiten qualifizierte Fachkräfte anzuwerben. Doch was bedeutend dies genau, sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer?

Was das mobile Arbeiten im Kern ausmacht, ist Flexibilität. Für Eltern etwa, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen, kann ein gewisser Freiraum bei Arbeitszeit und Arbeitsumfeld das Leben enorm erleichtern. Natürlich fordert dies viel Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein von den Arbeitnehmern, aber dies ist letztlich ja immer der Preis für mehr Freiheit.

Im Homeoffice gibt es keinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten der einem über die Schulter schaut. Die erbrachte Arbeitsleistung wird also vorwiegend am Ergebnis der Arbeit gemessen. Allerdings gibt es natürlich auch die Möglichkeit, die Arbeitsstunden durch Einloggen auf einem Arbeits-Account zumindest rechnerisch zu erfassen.

Um diesbezüglich genug Datenschutz gewährleisten zu können, sollte der mobile Arbeitsplatz deshalb auch vor Dritten gesichert werden und nur für das Arbeiten für den Arbeitgeber genutzt werden.

Bei Arbeitsverträgen mit Homeoffice-Nutzung wird häufig ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt, der vertraglich einen Zugang zum Arbeitsplatz erhält. Arbeitnehmer sollten durch Schulungen zum Thema IT-Sicherheit darüber aufgeklärt werden, was dies alles für sie bedeutet.

Des Weiteren müssen auch im Homeoffice die Bildschirmverordnung, das Arbeitszeit-und Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Auch der Betriebsrat, falls vorhanden, muss bei einer Absprache bezüglich Homeoffice hinzugezogen werden.

Rechtsanwalt Dr. Maubach steht nach telefonischer Kontaktaufnahme für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.