ALG 2 - Mehrbedarf in der Schwangerschaft

03.10.2010 1573 Mal gelesen

Schwangere haben Anspruch auf zusätzliches Geld (Mehrbedarf) ab der 13. Schwangerschaftswoche in Höhe von 17 %, wobei der jeweilige Betrag gerundet wird.

Beispiele Stand Oktober 2010:

  • Regelleistung einer Alleinstehenden: 359 €, davon 17 % entsprechen 61,00 €.
  • Regelleistung der Schwangeren in einer Partnerschaft: 323 €, davon 17 € entsprechen 55 €
  • Regelleistung einer Schwangeren, die noch keine 25 Jahre alt ist im Haushalt der Eltern: 287 €, davon 17 % entsprechen 49 €.