Rente wegen Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen

Arbeit Betrieb
02.10.20102164 Mal gelesen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in ihrer Zeitschrift "Rentenversicherung aktuell" Nr. 57, September 2010 darauf hin, dass der Anteil der Zugänge bei Renten wegen Erwerbsminderung wegen psychischen Erkrankungen von 26,8 % im Jahr 2001 auf mittlerweile 37,7 % im Jahr 2009 gestiegen ist. Die Zahl der Rentenanträge folge dem allgemeinen Trend, dass Erkrankungen und Behandlungen mit der Diagnosegruppe "psychische Erkrankungen" anteilmäßig gestiegen sei (RVaktuell 9/2019 Seite 283, 286f).

Der Beitrag lässt offen, welcher Anteil der Rentenanträge erfolglos geblieben ist. Es ist aber zu vermuten, dass ein nicht unerheblicher Prozentsatz von Anträgen abgelehnt worden ist, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden konnten.

Die Feststellung von Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen stellt hohe Anforderungen an die medizinische Begutachtung. Jedem Rentenantragsteller ist zu raten, auf die Begutachtung besonderes Augenmerk zu richten. Aus gegebenem Anlass verweisen wir deshalb speziell auf unsere Veröffentlichung "Medizinische Begutachtung im Sozial- und Sozialversicherungsrecht".

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.  Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.


rkb-recht.de

Rechtsanwalt

Peter Koch

Hohenzollernstraße 25

30161 Hannover

Tel.: 0511/27 900 182

Fax: 0511/27 900 183

www.rkb-recht.de

koch@rkb-recht.de