„Fall Emmely“: BAG hebt Kündigung auf

Arbeit Betrieb
11.06.20101510 Mal gelesen

In seiner Entscheidung vom 10. Juni 2010 zum Aktenzeichen 2 AZR 541/09 hat der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Kündigung einer Kassiererin eines Einzelhandelsunternehmens für unwirksam erklärt und damit der Kündigungsschutzklage entgegen der Vorinstanzen stattgegeben.

Das Verfahren ist als "Fall Emmely" in den Medien bekannt. Die Kassiererin hatte Pfandbons, die ihr nicht gehört hatten, im Wert von insgesamt 1,30 EUR zum eigenen Vorteil eingelöst.
 
Das BAG kam unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien zu dem Ergebnis, dass die Kassiererin zwar einen schwerwiegenden Vertragsverstoß begangen hatte, dass es aber unter Berücksichtigung der mehr als 30-jährigen Beschäftigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, der Klägerin eine Abmahnung zu erteilen.
 
Sebastian Böhm
Rechtsanwalt
 
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 42/10 des Bundesarbeitsgerichts unter www. bundesarbeitsgericht.de)