Erste arbeitsrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit der Aschewolke landet vor einem Arbeitsgericht

Arbeit Betrieb
08.06.2010949 Mal gelesen
(Stuttgart) Die Aschewolke ist gerade eben erst verzogen, schon müssen sich die Arbeitsgerichte damit befassen.

Vor dem Arbeitsgericht Krefeld findet am Dienstag, den 08.06.2010, ein Gütetermin statt, in dem unter anderem über eine Abmahnung verhandelt wird, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 02.06.2010 - 1 Ca 1231/10:
Der Kläger ist seit zwei Jahren als Verkaufsleiter bei der Beklagten beschäftigt. In der Zeit vom 15. ? 18.04.2010 befand er sich im Urlaub, der ihm auch genehmigt worden war. Am 19.04.2010 hätte er seine Arbeit wieder antreten müssen, ist aber nicht zur Arbeit erschienen. Die Beklagte erteilte ihm eine Abmahnung und wirft ihm vor, dass er am 19.04.2010 nicht erreichbar gewesen sei und auch niemanden über seine Abwesenheit und den Grund informiert habe.
Gegen die Abmahnung hat der Kläger Klage erhoben und behauptet, den Urlaub in Spanien verbracht zu haben. Wegen der Behinderungen des Flugverkehrs durch die Aschewolke über Europa sei sein für den 18.04.2010 geplanter Rückflug gestrichen worden. Er habe dann den Rückweg per Bus über Cannes, Genua und Mailand nach Deutschland angetreten. Erst am 20.04.2010 gegen 11 Uhr habe er die deutsche Grenze passiert und dann umgehend seinen Vorgesetzten informiert. Eine frühere Information sei ihm nicht möglich gewesen, da das Mobiltelefon, das ihm die Beklagte zur Verfügung gestellt habe, keine Auslandsfreischaltung habe.