ARBEITSRECHT: Kündigung wegen Schlechtleistung ? RAe Sagsöz&Euskirchen, Bonn

Arbeit Betrieb
07.06.20101000 Mal gelesen
 

 

Der Arbeitgeber hatte einem für die Verpackung von Arzneimitteln verantwortlichen Arbeitnehmer wegen angeblich schlechter Leistungen gekündigt. Angeblich waren dem gekündigten Arbeitnehmer mehr Fehler als vergleichbaren Arbeitnehmern unterlaufen. Da der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess nicht im Einzelnen belegen konnte, inwieweit die von ihm behauptete Fehlerhäufigkeit und die angebliche "Schwere" der Fehler erheblicher als bei anderen Arbeitnehmern war, hatte mit seiner Kündigung vor Gericht keinen Erfolg.

RAe Sagsöz & Euskirchen, Bonn

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.11.2009, 10 Sa 875/09