In der Sendung Frontal 21 vom 11.05.2010 berichtete das ZDF über Recherchen, wonach die Bau Berufsgenossenschaft (richtigerweise: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) in verschiedenen Fällen aufgrund von Schätzungen hohe Beiträge für den Einsatz privater Bauhelfer fordert, in Schadensfällen mitunter jedoch Leistungen für verunglückte Bauhelfer verweigert. Die rechtlichen Hintergründer der Beitragspflicht privater Bauhelfer finden Sie in unserem anwalt24-Artikel vom 22.03.2009.
Frontal 21 berichtet, dass die Versicherungspflicht für mithelfende Verwandte gegen Arbeitsunfall für die BG Bau ein Millionengeschäft sei. Allein im Jahr 2008 hätten knapp 120.000 private Häuslebauer nach Angaben der Berufsgenossenschaft einen Versicherungsschutz für private Bauhelfer angemeldet. Für diese Helfer würden üppige Beiträge kassiert, im Schadensfall trotz ordnungsgemässer Anmeldung häufig jedoch Leistungen abgelehnt. Zur Begründung würde z.B. behauptet, die erbrachte Hilfe am Bau sei nur eine "geringfügige", reine "Gefälligkeitsleistung" gewesen, wie sie besonders bei engen familiären Beziehungen "üblich" sei und für die es keinen gesetzlichen Versicherungsschutz gebe. Wo die Grenze zur "Gefälligkeitsleistung" liege, würden die Vertreter der BG allerdings selbst nicht so genau wissen. Die angemeldeten Helferstunden würden überprüft. In einem von Frontal 21 aufgedeckten Fall seien die Beiträge von den Prüfern schlicht verdoppelt worden, indem der Mitarbeiter der BG Bau nach Prüfung der Unterlagen des Bauherren behauptete, es sei aufgrund der angegebenen Helferstunden nicht möglich, einen Bau in dieser massiven Bauweise mit diesen Helferstunden zu errichten. Die BG sei gezwungen, den Bau zu schätzen. Statt rund 1,75 Euro pro Arbeitsstunde für insgesamt 975 Stunden (1.706,00 EUR) wurden 4.289 Euro festgesetzt. Schließlich - so die BG Bau - seien die Helfer lauter Laien gewesen und die bräuchten sehr viel länger, als vom Bauherrn angegeben. In dem vom ZDF dokumentierten Fall waren die Bauherren der BG unterlegen.
Es geht aber auch anders. Dass sich gründliche Argumentation lohnen kann, zeigt ein Fall, in dem die BG Bau von einer Forderung in Höhe von zunächst 29.104,98 ? nach und nach abrückte und vor dem Sozialgericht mit 500,00 ? zufrieden war. Die Dokumentation dieses Falles finden Sie auf unserer Website.
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