Fristlose Kündigung eines EDV Administrators wegen unsachgemäßer Handhabung von Daten

Arbeit Betrieb
21.05.20101474 Mal gelesen
Wer meint, einem Geschäftsführer vertrauliche Daten (hier: e-mails) eines anderen Geschäftsführers weiterleiten zu dürfen, droht eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

Das LAG München hat mit Urteil vom 8.7.2009 - 11 Sa 54/09 folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein EDV-Administrator hat unbefugt auf Daten aus dem Personalbereich zugegriffen, hat gezielt E-Mails eines Geschäftsführers gelesen und dann an einen weiteren Geschäftsführer weitergeleitet um eine angebliche Pflichtverletzung des ersten Geschäftsführers zu belegen. Das LAG München hielt die ohne vorherige Abmahnung ausgesprochene fristlose Kündigung für gerechtfertigt.