ARBEITSRECHT Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bejaht/ RA Sagsöz, Bonn

Arbeit Betrieb
18.05.2010866 Mal gelesen

Die Entscheidung betrifft  Arbeitsverträge und eine Vielzahl tarifrechtlich abgeschlossener Regelungen.

Das oberste europäische Gericht erklärte die bisherige Regel für unzulässig, wonach bei den Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Nach der bisherigen Vorschrift des § 622 BGB sind für die Berechnung der Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers v o r  Vollendung des 25. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass für jüngere Mitarbeiter kürzere Kündigungsfristen gelten, als für ältere. Die Kündigung selbst wird durch die EuGh-Entscheidung nicht unwirksam, sondern die Folge ist eine entsprechende Verlängerung der Kündigungsfrist und dementsprechend längere Lohnansprüche.

RA Sagsöz, Bonn