Hacker-Software auf dienstlichem PC als Kündigungsgrund?

Arbeit Betrieb
28.04.20101014 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein Arbeitnehmer, der sogar zudem Geschäftsführer seines Unternehmens war, auf seinen Dienst-Notebook ein illegale Hackersoftware heruntergeladen hatte, mit der man sich Zugang zu geheimen Daten wie Passwörtern verschaffen konnte. Daraufhin wurde seitens des Unternehmens eine außerordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen.

Der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer wollte die Software angeblich heruntergeladen haben, um Sicherheitslücken in Datenbanken des Unternehmens ausfindig zu machen und diese ggf. zu beseitigen.Allerdings war zwischen den Parteien streitig, ob der gekündigte Arbeitnehmer die Software lediglich heruntergeladen oder diese tatsächlich genutzt hatte.

Nach Auffassung des OLG Celle war dies jedoch nicht entscheidungsrelevant, da bereits das Herunterladen der Software nach dem Urheberrechtsgesetz rechtswidrig war und den Arbeitgeber zusätzlich der Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen aussetzte. Denn die illegale Hackersoftware befand sich auf dem firmeneigenen Rechner des Unternehmens, weshalb auch dieses Besitz an der Software hatte, ob sie nun wollte oder nicht. Insoweit war das kündigende Unternehmen durch die Befindlichkeit der illegalen Software auf ihrem PC zumindest hypothetisch strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt, da allein der Besitz der Software bereits eine Ordnungswidrigkeit nach dem Urheberrechtsgesetz darstellte.

Diese Fallkonstellation rechtfertigte nach der Ansicht de OLG Celle eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.
Insofern sollte jeder Arbeitnehmer, selbst wenn er um die Sicherheit firmeneigener Daten oder des Computernetzwerkes seines Arbeitgebers bedacht ist, hier nicht vorschnell handeln und sich ggf. durch Rücksprache absichern. Auch eine juristische Prüfung etwaig geplanter Maßnahmen, gerade wenn diese in Verbindung mit fragwürdiger Software stehen, ist im Zweifel ratsam.

Die ganz allgemeine Frage der Internet-Nutzung am Arbeitsplatz durch Arbeitnehmer beschäftigt in vielen verschiedenen Ausprägungen immer wieder die deutschen Gerichte. Bei Zweifeln sollte man als Arbeitnehmer juristischen Rat einholen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Abmahnung oder Kündigung zu erhalten.