Arbeitsrecht: "Außerordentliche Kündigung wegen Wick MediNait"

Arbeit Betrieb
22.09.2009957 Mal gelesen
Arbeitsrecht: Wegen "Wick MediNait" gekündigt.
Urteil des LAG Köln vom 19.03.2009 (AZ:  7 Sa 1369/07)
Das LAG Köln hat folgendes festgestellt:
"Der - mindestens grob fahrlässige - Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen das absolute Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten ist auch ohne vorangegangene Abmahnung geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen."
 
Begründung:
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers für wirksam gehalten, der um 4.45 Uhr seine Fahrt angetreten hatte und bei dem nach 9.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille gemessen wurde. Die Auftraggeberin, für die das Transportunternehmen fuhr, hatte aufgrund des Vorfalls den Fahrer dauerhaft gesperrt. Das Landesarbeitsgericht wertete die Angabe des Fahrers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, als unerhebliche Schutzbehauptung.
 
Fazit:
Eine klare und konsequente Rechtsprechung. Sollte ein Arbeitnehmer tatsächlich Medikamente zu sich nehmen müssen, ist eine rechtzeitige Anzeige zusammen mit den ärztlichen Attesten beim Arbeitgeber sicherlich hilfreich. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wird in solchen Fällen zur Wahrung ihrer Rechte führen.

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