Ein gekündigter Arbeitnehmer kann für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens nur dann seine vorläufige Weiterbeschäftigung verlangen, wenn zuvor der Betriebsrat der Kündigung unter Angabe der genauen Gründe widersprochen hat.
Urteil des LAG Hessen vom 07.01.2009 - 7 Ga 200/08
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