LAG Hessen: Keine Kündigung nach Nutzung einer fremden Zutrittskarte zum Erhalt eines bezuschussten Mittagessens/ RA Sagsöz&Euskirchen, Bonn

Arbeit Betrieb
27.05.20091045 Mal gelesen

zu LAG Hessen, Urteil vom 17.09.2008 - 8 Sa 548/08

Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Arbeitnehmer nur deshalb zu kündigen, weil dieser die Zutrittskarte eines erkrankten Arbeitskollegen benutzt hat, um ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Kantinenmittagessen zu bekommen. Sei zuvor keine Abmahnung ausgesprochen worden, komme weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 17.09.2008, Az.: 8 Sa 548/08).

RA Sagsöz, Bonn