Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung - Steinbrück erhöht den Druck auf Steueroasen

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09.05.20091416 Mal gelesen
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher und Steueroasen.

Im Bundestag sagte er, er woll nicht verharmlosend darüber hinwegschauen, dass manche Staaten "nicht nur billigend in Kauf" nehmen, sondern "vorsätzlich" dazu einladen, über ihr Land Steuerhinterziehung zu betreiben. Im Fall Schweiz sei dies ganz klar der Fall. Trotz der starken Kritik an den Äußerungen Steinbrücks, wird dieser sich kaum von seinem Weg abbringen lassen. Schließlich erwartet sein Ministerium in diesem Jahr Steuerausfälle von 48 Mrd. Euro gegenüber der letzten Steuerschätzung im November. Daher werden die Schwarzgeld-Milliarden der Deutschen in der Schweiz, Österreich, Lichtenstein, Luxemburg und anderen Offshore-Finanzplätzen immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden rücken.

Steuerstrafrecht Hintergrundinfo

Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO) ist der wichtigste Tatbestand im Steuerstrafrecht. Er ist erfüllt, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt.

Selbstanzeige: Das Steuerstrafrecht bietet dem Steuerhinterzieher auch nach vollendeter Tat gem. § 371 AO noch die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Dann muss der Steuersünder noch bevor die Tat entdeckt ist unrichtige und unvollständige Angaben berichtigen und den verursachten Schaden wieder gut machen.

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