LAG Hamm: 5,20 EUR Stundenlohn beim Textildiscounter KiK ist sittenwidrig

Arbeit Betrieb
20.03.20091558 Mal gelesen

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in zwei Entscheidungen die Vergütung von 5,20 EUR, die der Textildiscounter an zwei Minijobberinnen gezahlt hat, als sittenwidrig gewertet und damit auch die Rechtsmeinung der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte bestätigt. Die Richter sahen bei ihrer Entscheidung ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Lohnhöhe und der Arbeitsleistung.

Entscheidend für die Beurteilung des Gerichts war, dass der an die Klägerinnen gezahlte Lohn rund 2/3 unterhalb der branchenüblichen Tariflöhne lag. Dies lag unter anderem auch daran, dass die Arbeitsverträge der Klägerinnen - wenn auch rechtlich nicht wirksam - vorsahen, dass mit der Pauschalvergütung auch Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten waren.
 
Auch wenn Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerverbände die aktuellen Entscheidungen als äußerst erfreulich werten, darf nicht verkannt werden, dass die Einschätzung, ob eine Vergütung sittenwidrig ist, immer eine Einzelfallentscheidung ist. Das angerufene Arbeitsgericht wird für jeden Fall einzeln sämtliche Umstände der Beschäftigungs- und Vertragssituation bewerten müssen, um dann entscheiden zu können, ob eine Vergütung sittenwidrig ist.
 

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