Gewerkschaften
Organisation von Arbeitnehmern zur Interessenwahrnehmung.
Der Begriff der Gewerkschaft ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung ausgeprägt. Danach ist eine Gewerkschaft u.a. durch folgende Kriterien gekennzeichnet:
Freiwilliger Zusammenschluss.
Unabhängig vom Wechsel der Mitglieder.
Sie hat eine demokratische Struktur.
Es muss eine Bereitschaft zu Arbeitskämpfen bestehen.
Das geltende Tarifrecht muss anerkannt werden.
Gewerkschaften unterliegen dem grundgesetzlichen Schutz der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG .
Verlangt ein Arbeitgeber während laufender Tarifvertragsverhandlungen von seinen Arbeitnehmern die Offenlegung ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, handelt es sich um eine gegen die gewerkschaftliche Koalitionsbetätigungsfreiheit gerichtete Maßnahme (BAG 18.11.2014 - 1 AZR 257/13).
Den Gewerkschaften obliegen u.a. folgende Aufgaben:
Abschluss von Tarifverträgen.
Organisation und Durchführung von Streiks bzw. anderen Arbeitskämpfen.
Gewährung von Rechtsberatung und Rechtsschutz für ihre Mitglieder.
Unterstützung bei der Gründung von Betriebsräten.
Erstellen von Vorschlagslisten für Ehrenamtliche Richter.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist ein Dachverband, dem acht Gewerkschaften angeschlossen sind. Seine Aufgaben sind u.a. die Koordination der Gewerkschaftsarbeit, die Vertretung der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und den Parteien sowie die Vertretung der deutschen Gewerkschaften auf europäischer (Europäischer Gewerkschaftsbund) und internationaler Ebene (Internationaler Bund freier Gewerkschaften).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist demokratisch aufgebaut. Alle vier Jahre treffen sich 400 Delegierte als Vertreter der Gewerkschaftsmitglieder zum DGB-Bundeskongress. Es wird der DGB-Bundesvorstand gewählt und die strategische Entwicklung des DGB festgelegt.
Tarifverträge werden nicht von dem Deutschen Gewerkschaftsbund, sondern ausschließlich von den einzelnen Gewerkschaften abgeschlossen.