Pensionszusagen: BayernLB kann langen Rechtsstreit beenden

Pensionszusagen: BayernLB kann langen Rechtsstreit beenden
21.11.2016170 Mal gelesen
Ein langjähriger Streit um Pensionszusagen hat nun vor dem Bundesarbeitsgericht ein vorläufiges Ende genommen. Mitarbeiter der Bank, die eine Änderung ihrer Pensionszusagen zugestimmt hatten, können sich nicht mehr auf ihren Anspruch berufen und verlieren auch ein früher gegebenes Versorgungsrecht.

Während der Bankenkrise hatte die angeschlagene BayernLB vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Probleme ihre Versorgungszusagen verändert. Bis dahin hatten Mitarbeiter auf eine sich annähernd auf Beamten-Niveau bewegende Altersversorgung freuen können. Die Bank widerrief das Versorgungsrecht und führte eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung ein.

Dagegen klagten seinerzeit zahlreiche Mitarbeiter erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht erklärte 2012, dass die Bank die Zusagen zur Altersversorgung nicht hätte ändern dürfen. Die Mitarbeiter, die bereits unterschrieben hatten, konnten sich allerdings nicht unter das Dach dieses Urteils stellen und klagten ihrerseits - und unterlagen.

Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes erkannten weder unklare oder überraschende Aspekte bei der Vertragsvorlage noch eine vorsätzliche Täuschungsabsicht. Die aktuellen Klagen wurden abgewiesen - unklar ist, ob die noch anhängigen und bislang ruhenden Verfahren überhaupt noch wieder aufgenommen werden. Wenn ja, besteht wenig Hoffnung für die klagenden Mitarbeiter.

Rechtsanwalt Joachim Schwarz ist Partner der Neusser Kanzlei AJT und als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Als Konsequenz aus dem Urteil empfiehlt er Arbeitgebern, auch geplante Vertragsänderungen, die nach dieser neuen Rechtsprechung ebenfalls der Inhaltskontrolle unterliegen können, fachkundig prüfen zu lassen, und Arbeitnehmern, dies spätestens bei Berufung des Arbeitgebers auf die Änderung nachzuholen.

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