Opel – Stellenabbau, Arbeitsrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Arbeit Betrieb
20.11.20081039 Mal gelesen

Über Opel und den Mutterkonzern in den USA hört und liest man in den letzten Tagen nicht viel Gutes. Betroffene Arbeitnehmer sollten nicht warten, bis die Entscheidung über ihren Arbeitsplatz gefallen ist. Jetzt gilt es sich für den Fall, dass der Stellenabbau den eigenen Arbeitsplatz betrifft, vorzubereiten, informiert zu sein und schnelle Hilfe an der Hand zu haben. Wer rechtzeitig handelt, dem wird es leichter fallen, eine neue, sicherere Arbeitsstelle zu finden und das bestehende Arbeitsverhältnis gewinnbringend durch einen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag zu beenden.
Aufhebungsverträge werden oft mit Abwicklungsverträgen verwechselt oder gleichgestellt. Die zutreffende Unterscheidung ist allerdings recht einfach: der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst während der Abwicklungsvertrag eine vorherige Kündigung voraus setzt. Im Übrigen gibt es zwischen beiden keine nennenswerten Unterschiede. Die Parteien müssen für jeden Vertragstyp nur wissen, was sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eventuell darüber hinaus noch geregelt haben möchten.

Hier gilt es einen Fachmann hinzuzuziehen, der eingehend und umfassend berät und auch steuerliche Aspekte abzuwägen weiß.