Gemäß § 109 GewO, § 630 BGB hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines ordentlichen Arbeitszeugnisses.
Wer dennoch kein Zeugnis ausgehändigt bekommt, sollte zunächst einmal das persönliche Gespräch mit seinem ehemaligen Arbeitgeber suchen. So wird vor allem in kleineren Betrieben das Zeugnis schon einmal im Alltagsstress vergessen. Sprechen Sie Ihren ehemaligen Chef auf das Zeugnis an und machen Sie ihm deutlich, dass Sie dieses für Ihre weitere berufliche Karriere dringend benötigen.
Wenn Ihr Arbeitgeber dennoch nicht reagiert, sollten Sie eine schriftliche Abmahnung folgen lassen, in der Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber zur Erstellung Ihres Zeugnisses auffordern. Hierbei sollten Sie unbedingt eine Frist setzen, innerhalb derer das Arbeitszeugnis bei Ihnen vorzuliegen hat.
Wenn auch die schriftliche Abmahnung keine Wirkung zeigen, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht zu klagen.
Folgendes sollten Sie wissen: Wenn ein Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung kein ordentliches Arbeitszeugnis ausstellt und es aufgrund des fehlenden Zeugnisses zur Absage von Bewerbungen kommt, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden!
Nehmen Sie keine Karriere-Nachteile durch ein fehlendes Arbeitszeugnis in Kauf, sondern kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei! Wir verhelfen Ihnen gern zu einem sehr guten Zeugnis.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei allen Fragen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen - gerichtlich wie außergerichtlich.
Direktdurchwahl: 089 / 37 41 85 32
office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.