Dienstreisen von Arbeitnehmern: Zählt Reisezeit zur Arbeitszeit?

09.12.2015 255 Mal gelesen
Nicht selten ein Anlass juristischer Auseinandersetzungen: Das Thema Dienstreise. Viele Arbeitnehmer müssen gelegentlich für Ihren Arbeitgeber eine Dienstreise antreten. Doch haben Sie eigentlich Anspruch darauf, dass Ihnen die Zeit für Hin- und Rückfahrt ebenfalls vergütet wird?

Fest steht: Das tägliche Pendeln zwischen der Privatwohnung und Ihrem Arbeitsplatz zählt nicht zur Arbeitszeit und muss dementsprechend auch nicht von Ihrem Arbeitgeber vergütet werden.

Bei Dienstreisen ist die Sachlage hingegen schwieriger. Hier kommt es in entscheidendem Maße darauf an, wie genau Sie Ihre Hin- und Rückreise verbringen.

Wenn Sie beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeug, Bahn oder Bus reisen und unterwegs auf Anordnung Ihres Arbeitgebers Aufgaben für Ihre Firma erledigen, handelt es sich um echte Arbeitszeit, die auch entsprechend bezahlt werden muss.

Wenn Sie aber unterwegs ihre Reisezeit frei gestalten können - also beispielsweise im Zug Musik hören oder ein Buch lesen - gelten Hin- und Rückreise als Ruhezeit. Diese ist dann nicht vergütungspflichtig.

Wer im Firmenwagen oder im eigenen Privatauto selbst am Steuer sitzt, hat immer Anspruch auf Vergütung, weil man seine Reisezeit in diesem Falle nicht mehr frei gestalten kann. Anders stellt sich die Situation für mitreisende Kollegen dar. Da diese sich im Fahrzeug theoretisch auch ausruhen können, besteht kein Anspruch auf Vergütung der Hin- und Rückreise.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie Fragen zum Thema Dienstreise und Vergütung haben, kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte sind im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig und werden Ihren Einzelfall umfassend prüfen.

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