Private E-Mails und Internet-Surfen vom Arbeitsplatz aus?

09.12.2015 135 Mal gelesen
In vielen Unternehmen ist die Unsicherheit groß, ob eigentlich auch vom Arbeitsrechner aus privat im Internet gesurft werden darf. Erkundigen Sie sich hier genau nach den jeweiligen Regelungen in Ihrem Unternehmen! Grundsätzlich bestimmt nämlich Ihr Arbeitgeber, was erlaubt ist und was nicht.

Es ist nicht viel zu tun, das Büro ist spärlich besetzt. Da ist es verlockend, sich die Zeit mit privaten Chats oder E-Mails zu vertreiben. Doch aufgepasst: Es gibt durchaus Unternehmen, in denen eine derartige Nutzung des Internets für private Zwecke vollständig untersagt ist. Wenn Sie dennoch private E-Mails schreiben, kann Sie Ihr Chef zunächst einmal arbeitsrechtlich abmahnen und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Risikoreich ist vor allem das Herunterladen großer Datenmengen - insbesondere natürlich auch von Material, das dem Ansehen Ihres Unternehmens schaden könnte wie beispielsweise Pornos. Aber auch dann, wenn Sie Ihren Rechner aus Versehen mit Viren infizieren oder wenn Sie auf Kosten Ihrer Arbeitszeit ständig im Internet surfen und dadurch arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihnen die Kündigung drohen.

Bei besonders exzessiver Internetnutzung darf Ihr Arbeitgeber auch eine fristlose Kündigung - ohne vorherige Abmahnung - aussprechen.

Wichtig: Arbeitgeber müssen für Ihre Unternehmen klare Vereinbarungen treffen, ob und inwieweit eine Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist. So gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzte Privatnutzung während der Arbeitspausen zu gestatten.

Unser Tipp: Sollten Sie aufgrund privater Internetnutzung am Arbeitsplatz abgemahnt worden sein oder haben Sie gar eine Kündigung erhalten, melden Sie sich umgehend bei uns! In der Regel bestehen hier gute Verteidigungschancen! Eine arbeitsrechtliche Kündigung muss detailliert bewiesen werden und es gibt eine erhebliche Anzahl von Angriffsmöglichkeiten.

Vor allem dann, wenn es in Ihrem Unternehmen keine bzw. unklare Regelungen zur Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz gibt, kann dies die Kündigung unwirksam machen. Außerdem muss Ihr Chef ein etwaiges Nutzungsverbot regelmäßig kontrollieren. Darüber hinaus werden die Gerichte prüfen, ob die private Internetnutzung tatsächlich zu einer Vernachlässigung Ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten beigetragen hat.

Haben Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder gar Kündigung erhalten?

Dann melden Sie sich bei uns! Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer u.a. bei Abfindungsverhandlungen und in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.

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