Die Grundsätze der Vergütung für Ausbildungsverhältnisse
Zur Höhe der Ausbildungsvergütung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.04.2015 klargestellt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Unterschreitet die vertraglich vereinbarte Vergütung im Ausbildungsverhältnis den einschlägigen Tarifvertrag um mehr als 20%, ist im Zweifel davon auszugehen, dass diese Vergütung nicht mehr angemessen ist.
Es bedarf in diesen Fällen vielmehr einer sachlich fundierten Begründung, für die der Ausbildungsbetrieb darlegungs- und beweisbelastet ist.
Rechtsanwalt Volker Nann
Klünder Nann Rechtsanwälte, Stuttgart
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