Kündigungen aufgrund von Mindestlohnforderungen ungerechtfertigt

Kündigungen aufgrund von Mindestlohnforderungen ungerechtfertigt
13.11.2015218 Mal gelesen
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Wer wegen Forderung des Mindestlohns gekündigt wird, kann sich erfolgreich zur Wehr setzen. Nehmen Sie ein zu niedriges Gehalt nicht einfach so hin, sondern sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten!

Laut Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) haben fast alle Arbeitnehmer Anspruch auf 8,50 Euro Entlohnung pro geleisteter Arbeitsstunde. Zwar ist das MiLoG schon seit Anfang 2015 in Kraft, doch noch immer versuchen einzelne Arbeitgeber, sich um den Mindestlohn zu drücken.

Nehmen Sie eine zu geringe Bezahlung nicht einfach so hin! Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie den Ihnen gesetzlich zustehenden Mindestlohn einfordern!

Fällt Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), braucht es für eine wirksame Kündigung immer einen konkreten Kündigungsgrund. Das können zum Beispiel dringende betriebliche Erfordernisse sein oder auch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Einforderung des gesetzlichen Mindestlohns ist aber kein rechtswidriges Verhalten - im Gegenteil: Der Mindestlohn steht Ihnen zu!

Allerdings fällt nicht jedes Arbeitsverhältnis unter das KSchG. Sind Sie beispielsweise in einem kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt, darf Ihr Arbeitgeber Sie im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist grundsätzlich entlassen. Allerdings muss er auch dann das Maßregelverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten und darf einen Arbeitnehmer nicht nur deshalb benachteiligen, weil dieser seine Rechte in zulässiger Weise ausgeübt hat!

Unser Tipp: Akzeptieren Sie keinen zu niedrigen Lohn! Sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten!

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