Arbeitsrechtliche Abmahnung: Worum geht es?
Abmahnungen haben eigentlich eine Rüge- und Warnfunktion. Sie werden vor allem dann ausgesprochen, wenn Mitarbeiter gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. So kann beispielsweise ständiges Zuspätkommen abgemahnt werden oder die Nichtbefolgung von Anweisungen Vorgesetzter. Mit der Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Gelegenheit gegeben werden, sein abgemahntes Verhalten am Arbeitsplatz zu ändern. Aber passen Sie auf: Oftmals ist die Abmahnung nur der erste Schritt zur Kündigung! Ihr Chef kann Ihnen nämlich erst dann wirksam kündigen, wenn er zuvor eine entsprechende Abmahnung erteilt hat. Wenn Sie also eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht einfach auf sich beruhen lassen, sondern stets juristisch prüfen lassen, ob Sie sich dagegen zur Wehr setzen können.
So haben Sie zum Beispiel das Recht auf Gegendarstellung, wenn Ihr Arbeitgeber falsche Tatsachen über Sie oder Ihr Verhalten behauptet hat. In einem solchen Fall können Sie verlangen, dass eine Gegendarstellung zur Personalakte gegeben wird!
Bei falschen oder nicht nachweisbaren Tatsachenbehauptungen oder wenn das Verhalten arbeitsrechtlich gar nicht hätte abgemahnt werden können, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Im Falle einer unberechtigten Abmahnung haben Sie zudem einen Anspruch auf eine Rücknahme der Abmahnung. Dieser Anspruch kann gerichtlich mittels Klageverfahren durchgesetzt werden.
Holen Sie sich juristischen Beistand - vor allem auch dann, wenn Sie weiter in Ihrem Unternehmen bleiben und das Arbeitsverhältnis nicht unnötig weiter belasten wollen!
Haben auch Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten? Melden Sie sich bei uns!
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, die Sie als abgemahnter Arbeitnehmer haben und überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung!
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