Wann kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass eine Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird?

Arbeit Betrieb
05.09.2015191 Mal gelesen
Wieder einmal stellte sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer verlangen darf, dass eine arbeitsrechtliche Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird?

Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Er besteht auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht.