Langfristige Dienstleistungen beim Kunden begründen keine Arbeitsstätte

Arbeit Betrieb
24.09.20081164 Mal gelesen

Viele Unternehmen sind mit ihren Mitarbeitern im Betrieb ihrer Kunden vor Ort tätig (z.B. Wartung und Pflege von Softwareprogrammen). Die Angestellten der Unternehmen bewegen sich daher oft zwischen ihrer Wohnung, dem Firmensitz und den Kunden. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.7.2008 (VI R 21/07) handelt es sich bei den Fahrten zwischen dem Firmensitz und den Kunden nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird für diese Fahrten ein Dienstwagen gestellt, liegt darin kein Lohnzufluss und das Unternehmen muss für die Fahrten keine Lohnsteuer einbehalten und abführen.