Mindestlohnn für Transit-Fernfahrer auf Eis gelegt

Mindestlohnn für Transit-Fernfahrer auf Eis gelegt
31.01.2015266 Mal gelesen
Bundesarbeitsministerin Nahles hat sich mit Polens Arbeitsminister Kosiniak-Kamysz auf eine Aussetzung des Mindestlohn für den Transit-Verkehr geeinigt. Die EU-Kommission prüft nun die Vereinbarkeit mit Europarecht. Danach wird abschließend über das Ja oder Nein entschieden.

Interimslösung bei Mindestlohn im reinen Transitverkehr

Aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

"Zur Klärung der Frage, ob die Anwendung des Mindestlohns auf den reinen Transit durch Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist, hat die EU-Kommission am 21. Januar ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet.

Bundesministerin Andrea Nahles begrüßt dieses Verfahren, an dem Deutschland freiwillig teilnimmt, ausdrücklich:

"Es ermöglicht uns, in einem überschaubaren Zeitraum die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus Sicht der Bundesregierung die derzeitige Regelung konform mit EU-Recht ist und wir dies auch in dem Pilot-Verfahren deutlich machen werden.""

Laufende Owi-Verfahren werden eingestellt und es werden keine neuen Verfahren mehr eingeleitet, bis die Rechtsfrage geklärt ist. 

Für grenzüberschreitenden Fernverkehr mit Be- oder Entladen in Deutschland bleibt es allerdings beim Mindestlohn.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Meldungen/2015-01-30-interismloesung-ml-im-reinen-lkw-transitverkehr.html;jsessionid=C40DF5F6588415F938AB2CF9FBAD4008