Interimslösung bei Mindestlohn im reinen Transitverkehr
Aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
"Zur Klärung der Frage, ob die Anwendung des Mindestlohns auf den reinen Transit durch Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist, hat die EU-Kommission am 21. Januar ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet.
Bundesministerin Andrea Nahles begrüßt dieses Verfahren, an dem Deutschland freiwillig teilnimmt, ausdrücklich:
"Es ermöglicht uns, in einem überschaubaren Zeitraum die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus Sicht der Bundesregierung die derzeitige Regelung konform mit EU-Recht ist und wir dies auch in dem Pilot-Verfahren deutlich machen werden.""
Laufende Owi-Verfahren werden eingestellt und es werden keine neuen Verfahren mehr eingeleitet, bis die Rechtsfrage geklärt ist.
Für grenzüberschreitenden Fernverkehr mit Be- oder Entladen in Deutschland bleibt es allerdings beim Mindestlohn.