Lustige Abmahnung einer Arbeitnehmerin: wegen Nicht-Grüßen der Chefarzt-Sekretärin

Lustige Abmahnung einer Arbeitnehmerin: wegen Nicht-Grüßen der Chefarzt-Sekretärin
17.01.20151454 Mal gelesen
Ein evangelisches Krankenhaus hat eine Mitarbeiterin arbeitsrechtlich abgemahnt, weil sie die Chefsekretärin eines Chefarztes nicht erkannt und nicht gegrüßt hat. Die Abmahnung wurde vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen (natürlich) als unwirksam erklärt.

Lustige Abmahnung eines Krankenhauses gegenüber Arbeitnehmerin: Chefarzt-Chefsekretärin nicht erkannt!
Dass Chefärzte ganz besondere Menschen sind, wissen wir. Ihre Aura strahlt manchmal so hell, dass auch die Entourage des Chefarztes zu Lichtgestalten werden. In dem aktuellen Fall aus Gelsenkirchen war die Chefsekretärin des Chefarztes beleidigt, weil eine Mitarbeiterin in der Patientenaufnahme sie nicht erkannte. Die sich würdelos behandelt fühlende Sekretärin meldete die Unerhörtheit, sie nicht zu erkennen, an ihren Chef. Dieser sorgte für eine Abmahnung durch das Evangelische Krankenhaus als Arbeitgeber. Das Krankenhaus fordert die Mitarbeiterin auf, sich künftig laufend über personelle Entwicklungen auf der Leitungsebene zu informieren.
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen verwarf die Abmahnung. Es fehle an einem Pflichtverstoß. Recht so.
Der Fall ist lustig, weil die verletzte Eitelkeit der Chefsekretärin nicht bestraft werden darf. Der Versuch, dies doch zu tun, führt zu einem kleinen Nasenbluten des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht. Die Forderung an einen Arbeitnehmer, sich über die Elite des Krankenhauses auf dem Laufenden zu halten, ist an sich zulässig. Allerdings muss das dann konkret angeordnet werden. Von sich aus sind Arbeitnehmer natürlich nicht verpflichtet, Stellenbesetzungen oder Änderungen nachzuspüren. So aber lag der Fall hier: Die - zulässige - Anweisung, sich ab sofort über die "ins and outs" des Krankenhauses zu informieren, muss beachtet werden. Für die Vergangenheit bleibt es aber dabei: Unkenntnis allein, ist keine Sünde. Auch nicht in evangelischen Kliniken.
Rechtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht Dr. Reinhold Mauer