Anfechtung des Aufhebungsvertrages trotz Einräumung einer Bedenkzeit

Arbeit Betrieb
08.08.20081140 Mal gelesen

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter vor die Wahl, entweder eine fristlose Kündigung zu erhalten oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag u.U. anfechten, wenn ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung in einem derartigen Fall üblicherweise nicht in Betracht gezogen hätte.

Die Widerrechtlichkeit der Drohung mit der fristlosen Kündigung wird auch durch eine dem betroffenen Mitarbeiter eingeräumte Bedenkzeit nicht ohne weiteres beseitigt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, wie wenn der Arbeitnehmer die Bedenkzeit z.B. dazu nutzt, erheblich bessere Konditionen mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.

Urteil des BAG vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

Rechtsanwälte LUKE ROBEL & FRANCKE, Ressort Arbeitsrecht, Leipzig

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