Überstunden während der EM?

Arbeit Betrieb
09.06.2008958 Mal gelesen

Die Anordnung von Überstunden führt immer wieder zum Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

 
 
 
Entweder man hat schon etwas vor, die Steuer frisst sowieso alles auf und ausgerechnet jetzt währen der Europameisterschaft zählt sowieso jede freie Minute.
 
Andererseits müssen Unternehmen flexibel auf erhöhten Arbeitsbedarf reagieren, denn die Kunden wollen ja auch nicht ewig warten, eben gerade auch jetzt während der EM.
 
 
Die Rechtslage ist aber ziemlich eindeutig:
 
Wenn nämlich schon im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnen kann, sieht es für den Arbeitnehmer besonders schlecht aus:
 
Verweigert ein Arbeitnehmer nämlich die vertraglich vereinbarte Leistung von Überstunden, kann dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
 
 
Nach der Rechtsprechung (Landesarbeitsgericht Rheinland - Pfalz; Aktenzeichen: - 6 Sa 143/07 -) ist die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn dieser Überstunden verweigert, die sein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen anordnete und dies bereits im Arbeitsvertrag vorgesehen war.
 
 
Die Ablehnung von Überstunden wird dann als Arbeitsverweigerung gewertet, welche wiederum durch den Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung beantwortet werden darf.
 
 
Sieht der Arbeitsvertrag keine Überstunden vor, muss der Arbeitgeber zwar erst einmal abmahnen, aber beim nächsten Mal ist dann ebenfalls eine Kündigung möglich.
 
Überstunden können im Normalfall daher kaum abgelehnt werden - auch währen der EM.
 
 
 
Ulf Linder
Magister rer. publ.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
 
 
 
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