Facebook-Fotos, außerordentliche Kündigung

09.07.2014 262 Mal gelesen
Facebook-Postings können schnell zu beruflichen Schwierigkeiten und zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

Dass die Veröffentlichung unerlaubter Fotos eines Patienten bei Facebook durch einen Krankenhausmitarbeiter Veröffentlicht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann, hat in diesem Jahr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg finden Sie hier im Volltext.

Inzwischen ist in diversen Fällen zu Kündigungen im Zusammenhang mit Facebook-Nutzung entschieden worden. So ist etwa die fristlose Kündigung eines Azubis wegen eines negativen Facebook-Postings über seinen Arbeitgeber ist in einem Urteil vom Landesgericht Hamm als angemessen bewertet worden. Das Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm finden Sie hier im Volltext.

Wer soziale Netzwerke nutzt, sollte also überlegen, was dort bei Postings veröffentlicht wird.

Bei Fragen zu Kündigungen wegen Facebook-Postings berät Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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