Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht
13.05.2014250 Mal gelesen
Fragen zum Arbeitsrecht gehören zu unserer täglichen Tätigkeit. Hierbei kommen immer wieder rechtliche Fragestellungen zu den Themen Kündigung, betriebliche Übung oder Krankmeldung vor.

Die sogenannte betriebliche Übung sagt den meisten Arbeitnehmern auf Anhieb nichts. Bei dem Stichwort "Weihnachtsgeld" klingelt es schon eher. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. So beispielsweise beim 13. Monatsgehalt, oder etwa bestimmten Prämien.

Sollte der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum diese betriebliche Übung vollzogen haben, so darf der Arbeitnehmer auf diese freiwillige Zuwendung vertrauen und diese gegebenenfalls einklagen. Hierfür muss allerdings ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden sein. Sollten Sie Fragen zum Thema betriebliche Übung und Ansprüche gegen den Arbeitgeber haben, können Sie uns gerne unter 0800 / 100 41 04 kostenlos anrufen, oder unter www.recht-freundlich.de unseren Live-Chat aufsuchen - so können Sie sofort und unverbindlich Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen..

Kündigung erhalten?

Auch können Sie uns kontaktieren, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Bei dem Erhalt einer Kündigung kommt es entscheidend darauf an, die 3-wöchige Frist zu wahren, die der Gesetzgeber für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vorsieht. Gerne beraten wir Sie, ob dieser Schritt vor die Gerichte in Ihrem persönlichen Fall Sinn macht, ob es sich also lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Weg beschritten werden kann, unternehmen wir alles Notwendige, damit die Klage zum Erfolg kommt.