ArbG Kiel: Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley

ArbG Kiel: Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley
11.03.2014371 Mal gelesen
Ein weiteres Kuriosum „schmückt“ die vielfältige Rechtsprechung zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Das Arbeitsgericht Kiel hat einen Arbeitgeber verurteilt, das von ihm ausgestellte Arbeitszeugnis mit einem lachenden Smiley zu unterschreiben (Urteil vom 18.4.2013, AZ 5 Ca 80 b/13).

Ein weiteres Kuriosum "schmückt" die vielfältige Rechtsprechung zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Das Arbeitsgericht Kiel hat einen Arbeitgeber verurteilt, das von ihm ausgestellte Arbeitszeugnis mit einem lachenden Smiley zu unterschreiben (Urteil vom 18.4.2013, AZ 5 Ca 80 b/13).

Zu der kuriosen Entscheidung führte folgender Fall: Der ehemalige Arbeitgeber eines Ergotherapeuten unterschrieb gewöhnlich mit einem Schriftzug, der - eingebettet in den Anfangsbuchstaben - einen lachenden Smiley enthielt. Das Arbeitszeugnis des klagenden Ergotherapeuten unterschrieb der Arbeitgeber hingegen mit einem Smiley mit heruntergezogenen Mundwinkeln.

Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Ausstellung des Zeugnisses mit einer Unterschrift mit lachendem Smiley. Zur Begründung führte es aus, dass ein Arbeitszeugnis nach § 109 Abs. 2 GewO (Gewerbeordnung) klar und verständlich formuliert sein muss. Dabei darf es keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Diese Vorschrift gelte auch hinsichtlich der Unterschrift unter das Arbeitszeugnis.

Fazit: Bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen sollten sich Arbeitgeber trotz aller möglicher Verärgerung nicht der Versuchung hingeben, "nachzutreten". Das Urteil schließt nahtlos an eine Entscheidung des LAG Nürnberg (Urt. V. 03.08.2005, 4 Ta 153/05) an; in jenem Fall hatte der Arbeitgeber unzulässiger Weise das Arbeitszeugnis mit einer überdimensional großen (14,5x10 cm) Kinderunterschrift unterschrieben. Die Rechtsprechung duldet keine solchen "Sticheleien".