Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung mit „jungem Team“

Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung mit „jungem Team“
11.03.2014231 Mal gelesen
Sucht ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung einen Mitarbeiter für die Tätigkeit in einem „jungen Team“, kann das ein Indiz für eine verbotene Altersdiskriminierung darstellen. Dies begründet ein Entschädigungsanspruch.

Sucht ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung einen Mitarbeiter für die Tätigkeit in einem "jungen Team", kann das ein Indiz für eine verbotene Altersdiskriminierung darstellen. Dies begründet ein Entschädigungsanspruch.

Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall eines 48-jährigen selbständigen Ingenieurs entschieden, der sich auf eine Stelle als Gebietsverkaufsleiter bewarb. Die Stellenanzeige enthielt die Aussage, dass ein Mitglied in einem jungen und motivierten Team gesucht werde. Nach Ablehnung seiner Bewerbung forderte er eine Entschädigung von 13.500 Euro und berief sich auf unzulässige Altersdiskriminierung. Eingestellt wurde ein viereinhalb Jahre jüngerer Bewerber. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass in der Formulierung der Stellenanzeige ein Indiz für eine Altersdiskriminierung zu sehen sei.

Daher werde vermutet, dass die Nichtberücksichtigung bei der Stellenbesetzung auch aufgrund des Alters erfolgt sei. Diese Vermutung habe der Arbeitgeber vorliegend nicht widerlegen können. Der Bewerber habe auch sämtliche Anforderungen an die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation erfüllt. Allerdings sei bei der Entschädigungshöhe zu berücksichtigen, dass das Alter bei der Stellenbesetzung für den Arbeitgeber nur ein untergeordnetes Motiv gewesen sei und sein Verschulden gering sei. Ausgehend von einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro sei daher eine Entschädigung in Höhe eines halben Monatsgehalts (2.000 Euro) angemessen.

(LAG - Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.10.2013; Az.: 1 Sa 142/13)

Aus dem Newsletter "Redaktionsdienst" des DIHK vom 05.02.2014