Endlich: Entgeltordnung zum TVöD tritt am 1.1.2014 in Kraft

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10.09.20136808 Mal gelesen
Der Bund hat sich nach jahrelangem Stillstand nun endlich mit den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Diese tritt am 1.1.2014 in Kraft.

Nachdem mit großer Enttäuschung auch im Jahr 2013 keine Einigung über eine neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zustande kam, hat sich der Bund mit den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion nun endlich auf eine neue Entgeltordnung für seine Tarifbeschäftigten verständigt, die zum 1.1.2014 in Kraft tritt.

1. Was lange währt...

Nachdem der TVöD den vormaligen BAT (im Einzelnen BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O) bereits zum 1.10.2005, also vor fast 8 Jahren abgelöst hat, wurde das sog. Eingruppierungsrecht weiterhin durch den BAT bzw. entsprechende Übergangsregelungen geregelt. Dieses Verfahren ist komplex und undurchsichtig. Umso wichtiger ist, dass es nun endlich eine einheitliche und klare Regelung gibt.

2. Neuerungen

Durch die neue Entgeltordnung konnte die Mehrzahl der ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmale modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Teilweise wurde auch ganze Bereiche neu geregelt (z.B. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder Fremdsprachendienst). In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu justiert, so bei den Ingenieuren, IT-Fachkräften, Meistern, Technikern und Nautikern.

Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich erfolgen. Dies fördert Mobilität und Flexibilität, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitig wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgenauer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden. 

Höhergruppierungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, dürften weiterhin nach den bisherigen Regeln beurteilt und eingestuft werden, wobei hier noch die genaue Entgeltordnung abzuwarten ist.