BAG: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen häufiger Fehler bei der Arbeit

Arbeit Betrieb
13.02.20082658 Mal gelesen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtfertigen überdurchschnittlich viele Fehler eines Arbeitnehmers eine Kündigung nicht unbedingt.

Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer kann zwar gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er über einen längeren Zeitraum fehlerhaft arbeitet.

Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer kann nur daran gemessen werden, was er persönlich zu leisten in der Lage ist. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer im Durchschnitt mehr Fehler macht, als seine Kollegen, rechtfertigt für sich allein noch keine verhaltensbedingte Kündigung.

Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote nach dem Bundesarbeitsgericht ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

In diesem Fall ist es dann Aufgabe des Arbeitnehmers, im Arbeitsgerichtsprozess darzulegen, dass er trotz seiner überdurchschnittlichen Fehlerquote seine persönliche Leistungsfähigkeit voll ausgeschöpft hat.

(BAG, Urteil vom 17.01.2008)