Es drohen Steuernachzahlungen und Bußgelder.
Sogenannte Freelancer bei den Personaldienstleistern, sind nicht festangestellt. Der Dienstleister arbeitet lediglich als Vermittler, sodass Freelancer im Prinzip selbstständig sind. Daraus können arbeitsrechtliche Probleme entstehen, wenn die Tätigkeit der Arbeit eines Arbeitnehmers vergleichbar wäre. Wann und wie solche Probleme entstehen können, muss im Einzelfall gewichtet werden. Die Telekom AG soll jedenfalls eine arbeitsrechtliche Überprüfung dieser Beschäftigungsverhältnisse durch eine Anwaltskanzlei in Auftrag geben haben.
Derzeit bedeutet die Beauftragung von Freiberuflern für IT-Unternehmen erhebliche Risiken. Es drohen nicht nur die massive Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Es können sogar strafrechtliche Verfolgungen die Folge sein.
Wir vertreten in dieser Konstellation hauptsächlich Arbeitnehmer und helfen bei Rückfragen, gerade auch zum speziellen Themenkomplex bezüglich der Telekom AG in Bonn:
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