Minderleistungen können eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorwerfbar dadurch verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Hierfür reicht es jedoch nicht schon aus, dass er überdurchschnittlich viele Fehler macht. Eine längerfristige Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann allerdings je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen ein Indiz für eine vorwerfbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein.
03.02.2008
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Minderleistungen können eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorwerfbar dadurch verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Hierfür reicht es jedoch nicht schon aus, dass er überdurchschnittlich viele Fehler macht. Eine längerfristige Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann allerdings je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen ein Indiz für eine vorwerfbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein.